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breitbandausbau

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Hans-Ulrich Warber, 09241 723 70, E-Mail schreiben

Die Stadt Pegnitz beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Veröffentlicht am 28.10.2020
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Pegnitz für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Download:
Nutzungserklärung Geodaten (pdf) 
Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf)
Karte mit der aktuellen IST-Versorgung (pdf)
Adressliste (Excel)

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Stadt Pegnitz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt Pegnitz bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 30.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download: 
Bekanntmachung Markterkundung

 

Veröffentlicht am 01.08.2022
Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Die Stadt Pegnitz hat im Zeitraum vom 30.10.2020 - 30.11.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR durchgeführt

Download:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

 

Veröffentlicht am 03.08.2022
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Pegnitz führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung — KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie — BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19f071
Das komplette Auswahlverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform ablaufen. 
Es werden keine Dokumente direkt an die Stadt Pegnitz übermittelt werden.

 

Veröffentlicht am 02.05.2023
Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren
Die Stadt Pegnitz hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolgend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR.
Die Auswahlentscheidung kann nachfolgend eingesehen werden: Bekanntmachung der Stadt Pegnitz bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Veröffentlicht am 22.09.2023
Modul 6: Zuwendungsbescheid
Die Stadt Pegnitz hat am 21.09.2023 den Förderbescheid über die Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern nach der Bayerischen GigaBit-Richtlinie (BayGiBitR) von der Regierung von Oberfranken zugestellt bekommen.

 

Veröffentlicht am 09.01.2024
Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde zwischen der Stadt Pegnitz und der GlasfaserPlus GmbH unterzeichnet.

Download:
Bestätigung Kooperationsvertrag
 

Veröffentlicht am 24.03.2020

Modul 6: Zuwendungsbescheid

Die Stadt Pegnitz hat am 12.03.2020 den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen von der Regierung von Oberfranken zugestellt bekommen.

Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Stadt Pegnitz bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Modul 5 -Ergebnis Auswahlverfahren

Die Stadt Pegnitz hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolgend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR.

Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Veröffentlicht am 06.07.2017 (aktualisiert am 18.11.2019)

Verfahren 2
Modul 1 und Modul 2

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten vom mind. 50Mbit/s im Downstream und mind. 2Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Pegnitz hat in einer Bestandsaufnahme die IST-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die IST-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet ist in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Modul 1: Bestandsaufnahme
Modul 2: Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Stadt Pegnitz führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird nachfolgend zum Download dargestellt.

Bekanntmachung

Karte

Modul 3 - Ergebnis Markterkundung (veröffentlicht am 19. Juni 2019)

Die Stadt Pegnitz hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieser Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.

Ergebnis Markterkundung

Modul 4 - Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Pegnitz führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch. 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung

Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete

Straßenliste mit den Anschlusspunkten

Musterausbauvertrag

Muster zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Veröffentlicht am 02.07.2015

Verfahren 1

Fördersteckbrief

Erschließungsgebiet

Veröffentlicht am 04.05.2015

Verfahren 2

Ergebnis der Markterkundung 

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Karte zur Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Veröffentlicht am 05.03.2015

Verfahren 2

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung Markterkundung 

Karte Erschließungsgebiet 2

02.02.2015

Fördermittel in Höhe von 18 Millionen Euro fließen an die Kommunen

Weitere 55 Gemeinden erhielten in Nürnberg aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder ihren Förderbescheid für die Breitbanderschließung. Damit fließen weitere 18 Millionen Euro an die Kommunen. Mit den heute übergebenen 55 Bescheiden können nun schon 191 Kommunen mit einer Gesamtfördersumme von gut 55 Millionen Euro vom geförderten Breitbandausbau profitieren. „Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. Mit unserem in Deutschland einmaligen Förderprogramm bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. Bayern vergibt deutschlandweit die meisten Fördermittel mit 1,5 Milliarden Euro bis 2018. Jede Gemeinde erhält eine Ausfahrt von der Datenautobahn“, stellte Söder bei der Übergabe der Förderbescheide am Montag (2.2.) fest.

Mit knapp 1.600 Kommunen befinden sich bereits 78 Prozent aller bayerischen Kommunen in dem neuen verbesserten Förderverfahren.

16.01.2015

Breitbandausbau in der Stadt

Im Januar 2016 sollen weitere 660 Haushalte an das "schnelle" Internet angeschlossen werden. Die Vertragsunterzeichnung mit dem Kooperationspartner Deutsche Telekom fand jetzt statt.

Veröffentlicht am 25.11.2014

Stellungnahme der Stadt Pegnitz bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur

Wortlaut der Bestätigung der Freigabe des Kooperationsvertrags

Stellungnahme der Stadt Pegnitz

Veröffentlicht am 06.11.2014

Auswahlentscheidung Breitbandausbau

Für den geplanten Breitbandausbau in der Stadt Pegnitz, haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zwei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beworben.

Beide Unternehmen wurden bis zum 09.09.2014 zur Angebotsabgabe 
aufgefordert. Zur Abgabefrist haben die Unternehmen ihr Angebot rechtzeitig vorgelegt.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 22.10.2014 beabsichtigt die Stadt Pegnitz einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Das bayerische Breitbandzentrum hat eine Plausibilitätskontrolle der Wirtschaftlichkeitslücke gemäß der Förderrichtlinie vorgenommen.

Die Bundesnetzagentur hat bereits zum Abschluss des Kooperationsvertrag zugestimmt.

Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Veröffentlicht am 08.05.2014

Auswahlverfahren Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt Pegnitz definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

 Netzausbau Auswahlverfahren

Veröffentlicht am 08.05.2014

Vorabregulierung – Ergebnis

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung.

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Stadt Pegnitz in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

1.   zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und

2.   nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. 

Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel

Die Stadt Pegnitz kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Stadt Pegnitz hat zudem mit Schreiben vom 12.03.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken.

Die Stadt Pegnitz ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das gesamte Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Veröffentlicht am 11.03.2014

Ergebnis der Bedarfsermittlung

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung der Stadt Pegnitz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Ergebnis Bedarfsermittlung

Bedarfskarte

Veröffentlicht am 11.03.2014

Markterkundung – Anfrage
Markterkundungsverfahren der Stadt Pegnitz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Stadt Pegnitz hat ergeben, dass zwei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben - Bedarfsabfrage. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt - Bedarfskarte. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Pegnitz bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

• ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

• ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 17.04.2014 zu übersenden.  Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Veröffentlicht am 19.09.2013

Bedarfsermittlung

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Stadt Pegnitz hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet  zu melden.

Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet.

Einen Test zum Ermitteln der aktuellen Übertragungsrate finden Sie über nachfolgendem Link: Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen
Bayerisches Breitbandzentrum - schnelles Internet für Bayern