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bürgerstiftung

 

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten

 

Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer,

in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Bayreuth hat der Stadtrat Pegnitz die Gründung der "Bürgerstiftung Pegnitz" beschlossen.

Die Stiftung ermöglicht eine zielstrebige und nachhaltige Unterstützung von sozialen Projekten (z. B. für Senioren, Kinder und Jugendliche oder auch für den Naturschutz), fördert und stärkt den Gemeinsinn und das Engagement der Stadtgesellschaft Pegnitz.

Wer stiftet denkt voraus. Wer stiftet gestaltet Zukunft. Die Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger.

Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden. Hierzu ist kein großes Vermögen nötig, jeder kann sich an der Bürgerstiftung, auch mit einem kleinen Betrag, beteiligen.

Hier können Sie den Flyer herunterladen.

In und für Pegnitz wirken

 

Die "Bürgerstiftung Pegnitz" ist auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung von Pegnitz tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst, Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Bildung, Ausbildung und Sport
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen und mildtätige Zwecke
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat.

Alle Mitglieder werden jeweils für sechs Jahre durch den Stadtrat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen. Die zu unterstützenden Projekte wählt der Stiftungsrat aus.

Unsere Region braucht Unterstützung

Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die "Bürgerstiftung Pegnitz" engagieren möchten, wenden Sie sich gerne an die Stadt Pegnitz oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Bayreuth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.

Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie bei Beträgen von 200 Euro und mehr Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.

Bankverbindung für Zustiftungen und Spenden bei der Sparkasse Bayreuth:

IBAN: DE94 7735 0110 0038 0839 78
 

BIC: BYLADEM1SBT

Gute Gründe für die Bürgerstiftung Pegnitz

 

Ich kann dauerhaft Projekte in Pegnitz zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Ehe-/Lebenspartner, für meine Mitbürger, für Pegnitz.

Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.

Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit nachhaltig etwas schaffen.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

 

Zustiften und Spenden - was ist der Unterschied?

Eine Zustiftung dient der Erhöhung des Kapitalstocks der Stiftung. Das Kapital darf nicht verwendet werden und ist dadurch langfristig gesichert; nur die Kapitalerträge daraus dürfen genutzt werden. Eine Spende dagegen ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen. Denn Spenden werden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden. Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten

Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung oder Zustiftung zu. Zusätzlich können Sie als Stifter für Zuwendungen in den dauerhaft zu erhaltenden Vermögensstock Ihrer Stiftung weitere Beiträge bis 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehe-/Lebenspartner 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf zehn Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer freiwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Zustiftung durch Erben

Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.

Ihr Ansprechpartner

Stadtverwaltung Pegnitz
Geschäftsleitung
09241 723 20